Gefährliche Stoffe und Güter

Warntafel
Sie wird beim Transport von Gefahrgut außen am Fahrzeug angebracht.
33 Gefahrnummer:
Sie beschreibt die Gefahr, die von dem jeweiligen Stoff ausgeht. (Auch Kemler-Ziffer genannt)


1203 Stoffnummer:
Jedem gefährlichen Stoff ist eine Nummer zugeordnet, über die der Stoff eindeutig identifiziert werden kann.
Die Gefahrnummer ist nicht als ganzes zu betrachten, sondern jede Stelle einzeln. Die Ziffern stehen für die Gefahrenklassen, die wichtigste zuerst, gefolgt von bis zu zwei weiteren. Liegt keine weitere Gefahr vor, so ist die zweite Ziffer eine Null. Bei besonders stark ausgeprägten, gefährlichen Eigenschaften wird die jeweilige Gefahrziffer verdoppelt. Wenn der Stoff nicht mit Wasser gelöscht werden darf (Gefahrenklasse 4.3), steht zusätzlich vor der Nummer ein X. Sind die Stoffe nicht einer Gefahrenklasse von 2 bis 8 zuzuordnen, so sind keine Ziffern auf der Tafel. Bei radioaktiven Stoffen (Gefahrklasse 7) muß zusätzlich zur Warntafel ein weiteres Warnschild angebracht werden.
Hier nun die Gefahrensymbole, die auf der Verpackung der Stoffe und auf den Gefahrenzetteln aufgedruckt sind, die zur Beförderung von Gefahrgut im Fahrzeug vorhanden sein müssen.

Gefahrklasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Gefahrzettel 1.1 - 1.3 Gefahrzettel 1.4 Gefahrzettel 1.5 Gefahrzettel 1.6
1.1 - 1.3 1.4 1.5 1.6
Die Gefahrenklassen 1.1 bis 1.4 sind Munitionsklassen, für die zusätzlich weitere Gefahrensymbole existieren.

Gebiet großflächig räumen und bei Arbeiten aus der Deckung heraus arbeiten.

Gefahrklasse 2: Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase
Gefahrzettel 2
2
Das grüne Symbol steht für nicht brennbares, ungiftiges Gas.
Bei zusätzlicher Gefahr wie Brennbarkeit oder Giftigkeit werden ein oder mehrere weitere Gefahrensymbole angebracht.

Wenn möglich Gaszufuhr abstellen oder Leckstelle abdichten, Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen. Behälter bei Hitze aus der Deckung heraus kühlen und Kanalisation und Keller sichern. Nur explosionsgeschützte Geräte einsetzen.


Gefahrklasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Gefahrzettel 3
3
Flüssigkeit auffangen, Leckstelle abdichten und Flüssigkeit mit Schaum abdecken.
Behälter im Brandfall kühlen, Kanalisation und Keller absichern und Zündquellen vermeiden. Nur explosionsgeschützte Geräte einsetzen.

Gefahrklasse 4: Entzündbare feste Stoffe
Gefahrzettel 4.1 Gefahrzettel 4.2 Gefahrzettel 4.3
4.1 4.2 4.3
Der Stoff ist selbstentzündlich. Der Stoff darf nicht mit Wasser gelöscht werden,
da sonst eine heftige Reaktion entsteht.
Bei pulverförmigen Stoffen explosionsgefahr. Atemschutz einsetzen, da Brandgase stark reizend oder giftig sein können.

Gefahrklasse 5: Entzündend / Oxidierend wirkende Stoffe
Gefahrzettel 5
5
Bei organischen Peroxiden (Gefahrklasse 5.2) besteht explosionsgefahr. Brände mit viel Wasser aus großer Entfernung löschen.

Gefahrklasse 6: Giftige Stoffe
Gefahrzettel 6.1 Gefahrzettel 6.2
6.1 6.2
Der Stoff ist giftig Der Stoff ist infektiös
Lecks abdichten und auslaufenden Stoff auffangen. Gewässer und Kanalisation vor einlauf schützen.

Gefahrklasse 7: Radioaktive Stoffe
Gefahrzettel 7.1 Gefahrzettel 7.2 Gefahrzettel 7.3
7.1 7.2 7.3
Die Strahlenquelle möglichst weiträumig absperren. Einsatzkräfte mit Atem- und Körperschutz ausstatten und nur kurz im Gefahrenbereich aufhalten. Feuerwehr mit Strahlenschutzausrüstung anfordern.
Ausführliche Informationen unter Informationen/Strahlenschutz

Gefahrklasse 8: Ätzende Stoffe
Gefahrzettel 8
8
Lecks abdichten und Stoff auffangen. Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen und Kanalisation und Gewässer schützen.

Gefahrklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Gefahrzettel 9
9
U.a. zählen umweltgefährliche Stoffe und verflüssigte Metalle zu dieser Gefahrenklasse.