Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen:
Hier genügt ein Warndreieck, u.U. mit Warnlampe, im Abstand von ca. 150 Meter zur Unfallstelle,
falls erforderlich in beiden Richtungen, z.b. bei größerer Ausdehnung der Einsatzstelle oder
bei unübersichtlicher Straßenführung. Wenn die Unfallstelle hinter Kurven oder Kuppen
liegt, kann es zweckmäßig sein, das Warndreieck in größerem Abstand aufzustellen.
Außerdem müssen oft zwei Feuerwehrleute mit Winkerkellen oder Warnflaggen aufgestellt werden,
um den Verkehr wechselseitig anzuhalten und durchzulassen.
Autobahnen:
Aufgrund der teilweise erheblich höheren Geschwindigkeiten auf Autobahnen ist hier eine umfangreichere
Absicherung erforderlich. In 800, 600 und 400 Metern Abstand vor der Einsatzstelle sollen Faltsignale
mit Warnblitzleuchten aufgestellt werden, Warndreiecke sind hier nicht ausreichend.
Ab ca. 200 Meter vor der Unfallstelle wird die Fahrbahn dann durch Verkehrsleitkegel eingeengt.
Drei davon sollten mit Warnblitzleuchten ausgestattet sein, um bei schlechten Sichtverhältnissen
besser auf die Sperrung des Fahrstreifens hinweisen zu können.
Für gröstmöglichen Schutz der Einsatzkräfte ist das Aufstellen eines schweren Fahrzeuges
vor dem Einsatzort anzuraten, um zu schnelle Fahrzeuge aufzuhalten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Verkehrssicherungsanhänger aufzustellen, der
die Einengung der Fahrbahn deutlich und absolut unmißverständlich anzeigt.